Niddataler Nachrichten 2026-11
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 15.05.2026 Nachrichten Niddataler Ausgabe 11/2026 Jahrgang 8 Bekanntmachung des Aufstellungsbe- schlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Bekanntmachung der Beteiligung der Öf- fentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal hat in ihrer Sitzung am 02.10.2025 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungs- plan K 13 „Über den Stockgärten“ 1. Änderung gefasst. Die Abgrenzung des Geltungsberei- ches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Gegenstand der 1. Änderung des Bebau- ungsplanes Nr. 13 „Über den Stockgarten“ ist ausschließlich die Umwidmung des Allge- meinen Wohngebietes in eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fußweg“ im Bereich des Flurstücks 414 (Flur 6). Des Wei- teren entfällt die bisherige bauordnungsrecht- liche Gestaltungsvorschrift zu Einfriedungen. Alle sonstigen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Be- bauungsplanes Nr. 13 „Über den Stockgarten“ gelten unverändert fort. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Ver- fahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hinge- wiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Der Entwurf des Bebauungsplanes, einschließ- lich zugehöriger Begründung wird in der Zeit vom 26.05.2026 - 26.06.2026 (einschließlich) auf der Internetseite der Stadt Niddatal http:// www.niddatal.de unter der Rubrik Bauen, Wohnen & Planen/ Bebauungspläne/ Bebau- ungspläne im Verfahren veröffentlicht. Die Pla- nunterlagen können auch im Internet über das Landesportal unter https://bauleitplanung.hes- sen.de abgerufen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet er- folgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist in der Stadt- verwaltung Niddatal, Im Kloster 6, Haupt- B auleitPlaNuNg der s tadt N iddatal , s tadtteil K aicheN Bebauungsplan K 13 „Über den Stockgärten“ 1. Änderung verwaltung, Zimmer 1.01, 61194 Niddatal. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Ver- einbarung möglich. Während der genannten Dauer der Veröffent- lichungsfrist können Stellungnahmen abge- geben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermit- telt werden sollen (z.B. textlich per E-Mail an mario.mueller@nidda- tal.de) . Bei Bedarf kön- nen Stellungnahmen aber auch auf ande- rem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder mündlich zur Nie- derschrift, abgegeben werden. Es wird darauf hinge- wiesen, dass nicht frist- gerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan un- berücksichtigt bleiben können. Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Der Magistrat der Stadt Niddatal gez. Hahn Bürgermeister Bauleitplanung der Stadt Niddatal, Stadtteil Kaichen Bebauungsplan K 13 „Über den Stockgärten“ 1. Änderung Hier: Räumlicher Geltungsbereich genordet, ohne Maßstab Mit Blick auf die bevorstehenden Sommer- ferien erinnert die Stadtverwaltung Niddatal daran, rechtzeitig die Gültigkeit von Personal- ausweisen und Reisepässen zu überprüfen. Viele Familien planen derzeit ihre Urlaubsrei- sen. Für Reisen ins Ausland werden je nach Reiseziel gültige Ausweisdokumente benötigt. Die Stadt weist darauf hin, dass auch Kinder über ein eigenes gültiges Ausweisdokument verfügen müssen. Zudem verlangen einige Länder, dass Reisepässe oder Personalaus- weise noch mehrere Monate über das Rei- seende hinaus gültig sind. V or r eiseaNtritt : g ÜltigKeit VoN a usweis uNd r eisePass KoNtrolliereN Vor Beginn der Sommerferien weist die Stadtverwaltung auf mögliche längere Bearbei- tungszeiten bei Ausweis- und Passanträgen hin. Insbesondere vor der Urlaubszeit kann es bei der Beantragung neuer Dokumente zu länge- ren Bearbeitungszeiten kommen. Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, ihre Ausweise und Reisepässe frühzeitig zu kon- trollieren und gegebenenfalls rechtzeitig neue Dokumente zu beantragen. Bei Fragen ist das Bürgerbüro der Stadt Nid- datal telefonisch unter 06034-91240 oder per E-Mail an info@niddatal.de erreichbar. Die Stadtverwaltung Niddatal wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern bereits jetzt eine schöne und erholsame Urlaubszeit.
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