Niddataler Nachrichten 2026-13

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 12.06.2026 Nachrichten Niddataler Ausgabe 13/2026 Jahrgang 8 Impressum Herausgeber Der Magistrat der Stadt Niddatal V.i.S.d.P. Bürgermeister Michael Hahn Kontakt Im Kloster 6 · 61194 Niddatal Telefon: 06034 9124-0 info@niddatal.de · www.niddatal.de Erscheinungsweise 14-tägig Auflage 5.000 Stück Layout, Druck & Verteilung Werbeagentur creaRtiva · René Angel 06187-9946199 Südstraße 11 · 61194 Niddatal r.angel@creaRtiva.info Onlineausgaben www.niddataler-nachrichten.de Die Niddataler Nachrichten werden kostenlos an alle er- reichbaren Haushalte in Niddatal verteilt. Die Zustellung erfolgt ohne Rechtsanspruch. Sofern eine Zustellung der Niddataler Nachrichten aufgrund unvorhersehbarer Stö- rungen nicht erfolgt sein sollte, können die jeweiligen Niddataler Nachrichten im Rathaus abgeholt werden. A BFALLABHOLUNG Fr., 12. Juni 2026 - Altpapier in Bönstadt und Ilbenstadt Mo., 15. Juni 2026 - Bioabfall in Assenheim, Bönstadt und Kaichen Di., 16. Juni 2026 - Bioabfall in Ilbenstadt Do., 18. Juni 2026 - Gelbe Tonne in Assenheim und Kaichen Fr., 19. Juni 2026 - Gelbe Tonne in Bönstadt und Ilbenstadt Mo., 22. Juni 2026 - Bioabfall in Assenheim, Bönstadt und Kaichen Di., 23. Juni 2026 - Bioabfall in Ilbenstadt Di., 23. Juni 2026 - Restmüll in Assenheim und Kaichen Mi., 24. Juni 2026 - Restmüll in Bönstadt und Ilbenstadt Der Abfallkalender für 2026 ist als Down- load (pdf und ics) auf der Homepage www. niddatal.de hinterlegt. N IDDATALER N ACHRICHTEN Die nächste Ausgabe der Niddataler Nach- richten erscheint am 26. Juni 2026. Die aktuelle Ausgabe und auch Archivaus- gaben können Sie unter www.niddataler- nachrichten.de finden und komfortabel lesen. Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit (gemäß § 12 Abs. 1 GrBerG HE) Im Grenzbereinigungsverfahren Verfahrensgebiet: „K 246“ Gemeinde: Karben Gemarkung: Kaichen (0363), Klein-Karben (0366), Büdesheim (0889), Groß-Karben (0349) Flur: 3, 8, 9, 10, 11, 13, 14 ist der Grenzbereinigungsplan vom 24.03.2026 am 29.05.2026 unanfechtbar geworden. Mit dieser Be- kanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Grenzbereinigungsplan vorgesehe- nen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümerinnen und Eigentümer in den Besitz der neuen Grundstü- cke ein. Soweit im Grenzbereinigungsplan nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausge- tauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümerinnen und Ei- gentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die vereinbarten und festgestellten Ausgleichsleis- tungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig. a mt fÜr B odeNmaNagemeNt B ÜdiNgeN Grenzbereinigung gemäß dem Gesetz über die vereinfachte Bereinigung der Rechts- und Grenzverhältnisse bei Baumaßnahmen für öffentliche Straßen (Grenzbereinigungsgesetz (GrBerG HE) vom 13. Juni 1979 (GVBl. I 1979, 108) in der derzeit gültigen Fassung) Rechtsbehelfsbelehrung Die vorstehende Bekanntma- chung der Unanfechtbarkeit gilt am Tag nach ihrer ortsübli- chen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb ei- nes Monats nach Bekanntgabe bei dem Amt für Bodenmanagement Büdingen, Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Die Datenschutzerklärung für das Bodenordnungs- verfahren finden sie im Internet unter https://nvbg. hessen.de/datenschutz. Büdingen, den 03.06.2026 Amt für Bodenmanagement (Dr. Schweitzer) d as o rdNuNgsamt iNformiert : IRONMAN European Championship Frankfurt am Main am 28.06.2026 Die Radstrecke des Triathlons verläuft auch in diesem Jahr über die L 3188 aus Richtung Al- tenstadt kommend über die K 243/Altenstäd- ter Straße und die B 45/Freigerichtstraße durch Kaichen weiter in Richtung Heldenbergen. In Kaichen werden die Freigerichtstraße und die Altenstädter Straße am Sonntag, 28.06.2026, in der Zeit von ca. 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr voll gesperrt sein. Es gilt von 0.00 Uhr bis 16.00 Uhr absolutes Haltverbot. Fahrzeuge, die entgegen des angeordneten Haltverbots abgestellt sind, können auf Ver- anlassung des Veranstalters kostenpflichtig abgeschleppt werden! Die Ausfahrt aus Kaichen in Richtung Fried- berg ist über die Ilbenstädter Straße/Diebsei- cheweg möglich. Bis 16.00 Uhr ist die Zufahrt nach Kaichen über Burg-Gräfenrode möglich. Das Durchfahrtsverbot für den Kaicher Weg/ Burg-Gräfenröder Weg ist für die Dauer der Veranstaltung aufgehoben. In Ilbenstadt ist die B 45 in Richtung Hanau hinter der Einfahrt in das Gewerbegebiet ge- sperrt. Am Chausseehaus Bönstadt ist eine Schleuse über die L 3188 eingerichtet. Der Verkehr wird weiträumig umgeleitet. Die je- weiligen Umleitungsstrecken sind ausgeschil- dert. Einzelheiten über die gesamte Veranstaltung können Sie auf der Seite des Veranstalters un- ter https://www.ironman.com abrufen. Sie werden gebeten, sich rechtzeitig auf die Einschränkungen einzustellen und diese bei Ihrer persönlichen Tagesplanung zu berück- sichtigen.

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