Niddataler Nachrichten 2026-16

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 07.08.2026 Nachrichten Niddataler Ausgabe 16/2026 Jahrgang 8 Das Hessische Forstministerium hat am Montag die erste von zwei Alarmstufen (Alarmstufe A) für die Forstverwaltung in Hessen ausgerufen. Die Aussicht auf ein Anhalten der aktuellen Wetterlage macht diesen vorsorgenden Schritt erforderlich. Die lokal aufgetretenen Niederschläge ha- ben zu keiner anhaltenden Entspannung der Waldbrandgefahr in Hessen geführt. Nach aktuellen Daten des Deutschen Wetterdiens- tes (DWD) besteht in weiten Teilen Hessens hohe Waldbrandgefahr. Ergiebige, landes- weite Niederschläge sind vorerst nicht in Sicht. Die Gefahrenlage bleibt angesichts der Trockenheit in Verbindung mit sommerli- chen Temperaturen angespannt. In den zurückliegenden Monaten blieben wiederholt weite Teile Hessens ohne ergie- bige Niederschläge. Nach vorläufigen Daten des DWD fielen im Juli in Hessen lediglich 14 l/m² Niederschlag, ein historischer Tief- stand verglichen zur Referenzperiode 1961 bis 1990. Die hohen Temperaturen und die intensive Sonneneinstrahlung verstärkten den Wassermangel zusätzlich. Insbesondere die Bodenvegetation, aber auch unverwert- bares Kronenrestholz, Reisigmaterial und abgestorbene Bäume sind inzwischen stark ausgetrocknet und können somit leicht ent- zündbares Material darstellen. Verstärkte Überwachung und Einsatzbe- reitschaft durch Forstverwaltung Seit Jahresbeginn kam es zu etwa 100 Wald- bränden mit einer Schadfläche von rund 165.000m², das entspricht in etwa der Größe von 23 Fußballfeldern. Mit dem Ausrufen der zweithöchsten Alarmstufe wird u.a. sicherge- stellt, dass die besonders gefährdeten Wald- bereiche verstärkt überwacht werden. Die Forstverwaltung stellt zudem die technische Einsatzbereitschaft sicher und intensiviert den Kontakt zu den örtlichen Brandschutz- dienststellen. In besonders gefährdeten Waldgebieten und Waldrandbereichen kann es zur Schließung von Grillplätzen kommen. Im Einzelfall ist auch die vorübergehende h ohe w aldBrandgefahr in weiten t eilen h essens Presseinformation des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat Sperrung von Waldwegen und Waldflächen nicht ausgeschlossen. Für diese Maßnah- men wird die Bevölkerung bereits jetzt um Verständnis gebeten. Das Forstministerium bittet alle Waldbesu- cherinnen und Waldbesucher, insbesondere mit Blick auf die aktuell intensive Freizeitnut- zung im Wald, um erhöhte Vorsicht und Auf- merksamkeit. Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht auch durch achtlos aus dem Fahrzeugfenster geworfe- nen Zigarettenkippen entlang von Straßen aus. Alle Waldbesucherinnen und Waldbesu- cher werden zudem gebeten, die Zufahrts- wege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den aus- gewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen. Außerhalb der aus- gewiesenen Grillstellen darf kein Feuer ent- facht werden. Auf den Grillplätzen sollte da- rauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und dass das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht wird. Bereits bestehende Einschränkungen sind unbe- dingt einzuhalten. Wer einen Waldbrand be- merkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuer- wehr (Notruf 112) zu informieren. Hintergrund Auf Grundlage der täglich aktualisierten Waldbrandgefahrenprognose des DWD so- wie weiterer Faktoren, wie z.B. der Boden- feuchte, dem bisherigen Witterungsverlauf und Brandgeschehen sowie Einschätzung der Großwetterlage wird vom Hessischen Forstministerium eine der beiden Hessi- schen Alarmstufen ausgelöst. Das Ausrufen der Alarmstufe A bedeutet, dass in Hessen oder Teilen Hessens eine fortgesetzt hohe Waldbrandgefahr besteht. Bei Alarmstufe B herrscht i.d.R. fortgesetzt eine sehr hohe Waldbrandgefahr, die u.a. die Möglichkeit zur flächendeckenden Sperrung von Grill- plätzen, Waldwegen und Waldflächen bein- haltet. Weitere Informationen zum Thema Wald- brandgefahr und den Alarmstufen finden Sie hier: https://landwirtschaft.hessen.de/wald/ klimastabiler-wald/waldbrandgefahr schriebenen Wasserzählerwechsel im Stadtgebiet Niddatal. Von dem Wasser- zählertausch sind nicht alle Grundstücke im Stadtgebiet betroffen. Alle betroffenen Grundstückseigentümer erhalten hierzu im August 2026 ein gesondertes Anschreiben per Post, in dem alle weiteren Schritte (Ter- minvorschlag, Möglichkeit der Terminumle- gung, telefonische Erreichbarkeit, etc.) er- läutert werden. Die Wechselarbeiten starten bereits Anfang September 2026. Um den Zeitaufwand der Monteure vor Ort so gering wie möglich zu halten, bitten die Stadtwerke Niddatal alle betroffenen Haus- eigentümer am jeweiligen Tauschtag einen freien und sicheren Zugang zum betroffenen Wasserzähler zu ermöglichen. Ihre Stadtwerke Niddatal d ie s tadtwerKe n iddatal informieren ! t urnusmÄssiger w asserZÄhlertausch in n iddatal startet aB s ePtemBer 2026 Die Stadtwerke Niddatal informieren über den anstehenden und gesetzlich vorge- A BFALLABHOLUNG Mo., 10. August 2026 - Bioabfall in Assenheim, Bönstadt und Kaichen Di., 11. August 2026 - Bioabfall in Ilbenstadt Mo., 17. August 2026 - Bioabfall in Assenheim, Bönstadt und Kaichen Di., 18. August 2026 - Bioabfall in Ilbenstadt Do., 20. August 2026 - Gelbe Tonne in Assenheim und Kaichen Fr., 21. August 2026 - Gelbe Tonne in Bönstadt und Ilbenstadt

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