Niddataler Nachrichten 2026-18
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 04.09.2026 Nachrichten Niddataler Ausgabe 18/2026 Jahrgang 8 Gz.: 2-BD-05-25-32-01-B-0004#005 Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Altenstadt-Mühlweide Verfahrensnummer: VF 2532 Öffentliche Bekanntmachung Ladung zur Anhörung Im Flurbereinigungsverfahren Alten- stadt-Mühlweide, Wetteraukreis, findet der Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung am Freitag, den 25.09.2026 um 10:00 Uhr im Gemeinschaftshaus Waldsiedlung, Phil- ipp-Reis-Straße 7, 63674 Altenstadt statt, zu welchem die Beteiligten geladen wer- den. Die Teilnahme am Termin ist freigestellt. Die Ladung ergeht mit folgendem Hinweis: Die Nachweise über die Ergebnisse der Wer- termittlung der Grundstücke liegen von Montag, den 21.09.2026 bis Mittwoch, den 23.09.2026 jeweils von 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.30 Uhr im Gemeinschaftshaus Waldsiedlung, Phil- ipp-Reis-Straße 7, 63674 Altenstadt zur Einsicht für die Beteiligten aus. Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde werden zur Auskunftserteilung anwesend sein. Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes, in dem die Grundstücke mit Bezeichnung, Größe und Wert nachgewiesen sind. Die Teilnehmer wer- den gebeten, die Angaben in den Auszügen zu überprüfen und Unstimmigkeiten oder Verän- derungen (Eigentumswechsel) der Flurbereini- gungsbehörde mitzuteilen. Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können im Anhörungster- min am 25.09.2026 schriftlich oder zur Nie- derschrift erhoben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, diese Ein- wendungen bis zum Zeitpunkt der Bekannt- gabe der Feststellung der Wertermittlung mündlich oder schriftlich beim Amt für Boden- management Büdingen, Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen zu erheben. Beteiligte, die an den genannten Terminen verhindert sind, können sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Be- vollmächtigten vertreten lassen. Vollmacht- vordrucke sind unter www.hvbg.hessen.de/ VF2532 und bei der Flurbereinigungsbehör- de kostenlos erhältlich. Eine Entschädigung für Zeitversäumnis oder Verdienstausfall durch die Wahrnehmung des Termins kann nicht gewährt werden. In dem Anhörungstermin am 25.09.2026 werden auch Ausführungen über die weitere Durchführung des Verfahrens, insbesondere über die Abfindungswünsche, Abfindungs- vereinbarung und die Zuteilung der neuen Grundstücke gemacht. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, können Sie sich gern an die zuständige Sachbearbeiterin Frau Schröder (+49 (0611) 535-7115 ; melanie.schroeder@hvbg.hessen.de) wenden. a mt fÜr B odeNmaNagemeNt B ÜdiNgeN - Flurbereinigungsbehörde - Bahnhofstr. 33 · 63654 Büdingen · Tel.-Nr.: 0611 535-7000 · Fax-Nr.: 0611 327605-100 · E-Mail: info.afb-buedingen@hvbg.hessen.de Bekanntmachung Die Ladung zum An- hörungstermin am 25.09.2026 wird in der Flurbereinigungsgemeinde Altenstadt in den angrenzenden Städten Büdingen, Nidderau, Florstadt, Niddatal und Gemeinden Glauburg und Limeshain öffentlich bekanntgemacht. Darüber hinaus ist die Ladung über die In- ternetadresse www.hvbg.hessen.de/VF2532 abrufbar. Datenschutz Die Datenschutzerklärung für das Flurberei- nigungsverfahren kann im Internet unter der Internet-adresse https://hvbg.hessen.de/da- tenschutz eingesehen werden. Büdingen, den 25.08.2026 Amt für Bodenmanagement Büdingen - Flurbereinigungsbehörde – Im Auftrag gez. Höhn Verfahrensleiter k Ühle o rte gesucht Stadt Niddatal ruft zur Beteiligung an der „Karte der kühlen Orte“ des Wetteraukreises auf Die Stadt Niddatal ruft Bürgerinnen und Bürger dazu auf, öffentlich zugängliche und kostenfrei nutzbare kühle Plätze für heiße Tage zu melden. Damit soll die „Karte der kühlen Orte“ des Wetteraukreises um weite- re geeignete Plätze ergänzt werden. Wenn die Temperaturen steigen, können schattige und kühle Orte eine schnelle Ab- kühlung in der Nähe bieten. Für die Karte können beispielsweise schattige Ecken im Park, ruhige Uferbereiche an einem Teich oder Möglichkeiten für einen Sprung ins kühle Nass gemeldet werden. Vorausset- zung ist grundsätzlich, dass die Orte öffent- lich zugänglich und kostenfrei nutzbar sind. Ausnahmen gelten für einige Einrichtungen wie Büchereien, Museen oder öffentliche To- iletten. Ziel der Aktion ist ein realistischer und leicht zugänglicher Überblick, mit dessen Hilfe Familien, Pendlerinnen und Pendler sowie Besucherinnen und Besucher passende Möglichkeiten zur Abkühlung in der eigenen Stadt finden können. Wer einen geeigneten Ort kennt, kann die- sen über die „Mit-Mach-Aktion“ im Bereich der Karte der kühlen Orte eintragen. Dabei lässt sich der Standort präzise markieren, ei- ner passenden Kategorie zuordnen und kurz beschreiben. Die Stadt Niddatal unterstützt die Aktion und möchte gemeinsam mit der Wetterau- kreis-Klimaschutzkoordination dazu bei- tragen, die Karte zu einem hilfreichen Werkzeug für heiße Tage auszubauen. Über den nebenste- henden QR-Code kann direkt ein neu- er kühler Ort erfasst werden.
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