Niddataler Nachrichten 2026-21

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 30.10.2026 Nachrichten Niddataler Ausgabe 21/2026 Jahrgang 8 Gz: 0597-2-05-25-32-01- 00004#2026-00001 Flurbereinigungsverfahren Altenstadt-Mühlweide Verfahrensnummer: VF 2532 Öffentliche Bekanntmachung Ladung zur Vorstandswahl im Flurbereinigungsverfahren Altenstadt-Mühlweide Durch die Einführung der Wahlperioden für den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (§ 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Flur- bereinigungsgesetz) ist eine Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren Altenstadt-Mühl- weide notwendig geworden. Die Wahl er- folgt für die Dauer von sieben Jahren. Die Neuwahl findet gemäß § 21 Abs. 2 FlurbG vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung im Rahmen einer Teilnehmerversammlung unter der Leitung des Amtes für Bodenmanagement Büdingen statt am: Donnerstag, den 12. November 2026 um 19:00 Uhr, im großen Gemeinschaftsraum der Altenstadthalle Vogelsbergstraße 42, 63674 Altenstadt (Hessen) Zu dieser Wahl werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, das sind die Eigentümerin- nen und Eigentümer sowie die diesen gleich- stehenden Erbbauberechtigten des Flurbe- reinigungsverfahrens Altenstadt-Mühlweide oder deren Bevollmächtigte, eingeladen. Die Neuwahl wird von der Flurbereinigungsbe- hörde geleitet. Für das Wahlverfahren gelten gemäß § 21 Abs. 3 bis 5 FlurbG folgende we- sentliche Regelungen: - Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilneh- merinnen und Teilnehmern oder Bevoll- mächtigten gewählt. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer oder jede(r) Bevoll- mächtigte hat, auch wenn er von mehreren Grundstückseigentümerinnen oder Grund- stückseigentümern bevollmächtigt wurde, nur eine Stimme; gemeinschaftliche Eigen- tümerinnen / Eigentümer gelten als eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stim- men erhalten. - Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Flurbereini- gungsbehörde Mitglieder des Vorstandes nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen. a mt fÜr B odenmanagement B Üdingen - Flurbereinigungsbehörde - Bahnhofstr. 33 · 63654 Büdingen · Tel.-Nr.: 0611 535-7000 · Fax-Nr.: 0611 327605-100 · E-Mail: info.afb-buedingen@hvbg.hessen.de - Für jedes Mitglied des Vorstandes ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen oder zu bestellen. Die Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemein- schaft und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter müssen nicht Teilnehmerin- nen oder Teilnehmer am Flurbereinigungs- verfahren sein. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Wahltermins werden gebeten, Dokumente zum Nachweis der Wahlberechtigung bereit- zuhalten (z.B. Personalausweis, evtl. zeitna- her Grundbuchauszug, Erbfolgennachweis). Bevollmächtigte haben eine schriftliche Voll- macht vorzulegen. Bekanntmachung Die Ladung zur Vorstandswahl am 12.11.2026 wird in der Flurbereinigungsgemeinde Alten- stadt und in den angrenzenden Städten Bü- dingen, Nidderau, Florstadt, Niddatal und Ge- meinden Glauburg und Limeshain öffentlich bekanntgemacht. Darüber hinaus sind die Ladung zur Vorstands- wahl, die Abgrenzung des Verfahrensgebietes, sowie weitere Informationen zum Flurbereini- gungsverfahren unter der Internetadresse htt- ps:/ /www.hvbg.hessen.de/vf2532 abrufbar. Datenschutz Die Datenschutzerklärung für das Flurberei- nigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/da- tenschutz eingesehen werden. Büdingen, den 22.10.2026 Amt für Bodenmanagement Büdingen - Flurbereinigungsbehörde - Im Auftrag gez. Kaiser (Verfahrensleitung) A BFALLABHOLUNG Fr., 6. November 2026 - Grünabfall in allen Stadtteilen Mo., 9. November 2026 - Bioabfall in Assenheim, Bönstadt und Kaichen Di., 10. November 2026 - Bioabfall in Ilbenstadt Do., 12. November 2026 - Gelbe Tonne in Assenheim und Kaichen Fr., 13. November 2026 - Gelbe Tonne in Bönstadt und Ilbenstadt N IDDATALER N ACHRICHTEN Die nächste Ausgabe der Niddataler Nach- richten erscheint am 13. November 2026. Die aktuelle Ausgabe und auch Archivaus- gaben können Sie unter www.niddataler- nachrichten.de finden und komfortabel lesen. Impressum Herausgeber Der Magistrat der Stadt Niddatal V.i.S.d.P. Bürgermeister Michael Hahn Kontakt Im Kloster 6 · 61194 Niddatal Telefon: 06034 9124-0 info@niddatal.de · www.niddatal.de Erscheinungsweise 14-tägig Auflage 5.000 Stück Layout, Druck & Verteilung Werbeagentur creaRtiva · René Angel 06187-9946199 Südstraße 11 · 61194 Niddatal r.angel@creaRtiva.info Onlineausgaben www.niddataler-nachrichten.de Die Niddataler Nachrichten werden kostenlos an alle erreichbaren Haushalte in Niddatal verteilt. Die Zustel- lung erfolgt ohne Rechtsanspruch. Sofern eine Zustel- lung der Niddataler Nachrichten aufgrund unvorher- sehbarer Störungen nicht erfolgt sein sollte, können die jeweiligen Niddataler Nachrichten im Rathaus abgeholt werden.

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