Niddataler Nachrichten 2020-07

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Donnerstag, den 9. April 2020 Niddataler Nachrichten d Ausgabe 7/2020 Jahrgang 2 b ekaNNtmachuNg b auleitPlaNuNg Der S taDt N iDDatal , S taDtteil i lbeNStaDt b ebauuNgSPlaN i 4 „i m b reul “ 3. ä NDeruNg In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal hat den im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellten Bebauungsplan I 4 „Im Breul“ 3. Änderung in ihrer Sitzung am 27.02.2020 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekannt- machung in Kraft. Der Bebauungsplan sowie die Begründung werden im Rathaus der Stadt Niddatal, Hauptstraße 2, Hauptverwaltung während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewie- sen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungs- plans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägevorgangs gem. § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich wer- den, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich ge- genüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt ent- sprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hin- gewiesen, dass der Entschädigungsberech- tigte nach § 44 Abs. 3 BauGB Entschädi- gung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnach- teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schrift- lich bei dem Entschädigungspflichtigen be- antragt. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die o.g. Vermögens- nachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Der Magistrat der Stadt Niddatal gez. Dr. Hertel, Bürgermeister Bauleitplanung der Stadt Niddatal, Stadtteil Ilbenstadt, Bebauungsplan I 4 „Im Breul“ 3. Änderung Hier: Räumlicher Geltungsbereich genordet, ohne Maßstab

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