Niddataler Nachrichten 2021-25

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 3.12.2021 Niddataler Nachrichten a Ausgabe 25/2021 Jahrgang 3 B auleitPlanung der s tadt n iddatal 5. Änderung des Bebauungsplans A 9 „Mühlweg“ in Niddatal, Stadtteil Assenheim / Öffentliche Bekanntmachung terlagen des Bebauungsplanes aus. Die Abgabe der Anregungen und Hinweise kann weiterhin z.B. schriftlich, textlich, zu Protokoll (auch telefonisch) oder per elektronischer Übermittlung erfolgen. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnah- men mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungs- plan unberücksichtigt bleiben können. Der Magistrat der Stadt Niddatal Hahn Bürgermeister Die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungs- plans A9 „Mühlweg“ erfolgt im beschleunigten Ver- fahren nach § 13 a BauGB. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellung- nahme gegeben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf 5. Än- derung des Bebauungsplans A9 „Mühlweg“ in der Zeit vom 14.12.2021 bis einschließlich 18.01.2022 im Rathaus der Stadt Niddatal, Hauptstraße 2, Hauptverwaltung, Zimmer 201 während der allge- meinen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Während der Auslegungsfrist können Stellung- nahmen abgegeben werden. Die Unterlagen können zudem auf der Homepage der Stadt Niddatal http://www.niddatal.de unter der Rubrik Leben in Niddatal/ Bauen & Wohnen/ Be- bauungspläne/ Bebauungspläne im Verfahren wäh- rend dem o.g. Zeitraum eingesehen werden. In Ergänzung der o.g. Ausführungen weist die Stadt Niddatal aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Ein- schränkungen für die Öffentlichkeit auf die entspre- chend angepassten Öffnungszeiten der Verwaltung und auf geänderte und ergänzte Einsicht-möglich- keiten der Planunterlagen hin. Die Planunterlagen können weiterhin nach Vereinbarung eingesehen werden. Vorab der Einsichtnahme ist eine telefoni- sche Terminvereinbarung erbeten (Tel. 06034/9124- 41). Darüber hinaus ist eine Terminabsprache über E-Mail unter der Adresse mario.mueller@niddatal. de möglich. In Ausführung des § 3 Abs.2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen die Planun- Abbildung 1: Lage des räumlichen Geltungs- bereichs 5. Änderung des Bebauungsplans A9 „Mühlweg“ (unmaßstäblich) Hier: Bekanntmachung der Aufstellung gemäß § 2 (1) BauGB und der Öffentliche Auslegung ge- mäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nid- datal hat am 8.11.2021 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Entwurf für die 5. Änderung des Bebauungsplans A 9 „Mühlweg“, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festset- zungen und Begründung sowie den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvor- schriften gebilligt und die Aufstellung der 5. Ände- rung beschlossen. Der Planentwurf mit Anlagen ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Beteiligung öffentlich aus- zulegen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungs- plans ergibt sich aus dem Kartenausschnitt der Abbildung 1. Das Plangebiet der 5. Änderung des Bebauungs- plans A 9 „Mühlweg“ besitzt eine Größe von etwa 8000 m² und liegt am südlichen Ortsrand von As- senheim (siehe Abbildung 1). Westlich des Plan- gebietes schließen sich landwirtschaftliche Fläche, im Osten die Nidda, im Norden ein Wohngebiet an. Im Süden wird der Geltungsbereich durch die Lan- desstraße L 3187 von Assenheim nach Ilbenstadt begrenzt. Zielsetzung der Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans A9 „Mühlweg“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage durch eine Konkretisierung der Sondergebietsfläche für Le- bensmitteleinzelhandel für die Firma REWE, um die langfristige Existenzsicherung zu ermöglichen. M ÜLLABHOLUNG Fr., 3. Dezember 2021 - Gelbe Tonne in Bönstadt und Ilbenstadt Fr., 3. Dezember 2021 - Bioabfall Di., 14. Dezember 2021 - Altpapier in Assenheim und Kaichen Mi., 15. Dezember Mai 2021 - Altpapier in Bönstadt und Ilbenstadt Do., 16. Dezember 2021 - Restmüll Fr., 17. Dezember 2021 - Bioabfall Dez. OVAG-Wasserampel Trinkwasserverfügbarkeit Jan. Feb. Mrz. Impressum Herausgeber Der Magistrat der Stadt Niddatal V.i.S.d.P. Bürgermeister Michael Hahn Kontakt Hauptstr. 2 · 61194 Niddatal · 06034 9124-0 info@niddatal.de · www.niddatal.de Erscheinungsweise 14-tägig Auflage 5.000 Stück Layout, Druck & Verteilung Werbeagentur creaRtiva · René Angel · 06187-9946199 Südstraße 11 · 61194 Niddatal · r.angel@creaRtiva.info Onlineausgaben www.niddataler-nachrichten.de Bilder Titelseite © Karlfried Gaumann Die Niddataler Nachrichten werden kostenlos an alle er- reichbaren Haushalte in Niddatal verteilt. Die Zustellung erfolgt ohne Rechtsanspruch. Sofern eine Zustellung der Niddataler Nachrichten aufgrund unvorhersehbarer Stö- rungen nicht erfolgt sein sollte, können die jeweiligen Nid- dataler Nachrichten im Rathaus abgeholt werden.

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