Niddataler Nachrichten 2025-01
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 10.01.2025 Niddataler Nachrichten Ausgabe 1/2025 Jahrgang 7 Nachruf Der Magistrat der Stadt Niddatal trauert um Herrn Horst Ilge, der am Mittwoch, den 28.12.2024 verstorben ist. Herr Ilge war von 1968 bis 1985 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal sowie von 1985 bis 2002 Mitglied des Magistrats der Stadt Niddatal für die SPD Niddatal. Wer ihn gekannt hat, weiß um seine starke Persönlichkeit und sein großes Engagement bei der Ausübung all seiner Tätigkeiten. Mit den Angehörigen betrauert die Stadt Niddatal das Ableben. Wir werden seine Verdienste und seine Leistungen um die Stadt Niddatal stets in großer Dankbarkeit in Ehren halten. Für den Magistrat Michael Hahn Bürgermeister Für die Stadtverordnetenversammlung Florian Porth Stadtverordnetenvorsteher Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlus- ses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal hat in ihrer Sitzung am 17.07.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes I16 „Hilfeleis- tungszentrum mit Bauhof“ beschlossen. Die Ab- grenzung des Geltungsbereiches ist der nachfol- genden Übersichtskarte zu entnehmen. Mit demBebauungsplan sollen die bauplanungs- rechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung B auleitPlanung Der s taDt n iDDatal , s taDtteil i lBenstaDt Bebauungsplan I16 „Hilfeleistungszentrum mit Bauhof“ einer Fläche für den Ge- meinbedarf geschaffen wer- den. Die Errichtung eines neuen gemeinsamen Feu- erwehrstützpunkts für die Stadtteile Assenheim und Ilbenstadt mit Rettungswa- che sowie dem städtischen Bauhof. Hintergrund der Zu- sammenlegung ist der Um- stand, dass die Stadt zwei Feuerwehrgerätehäuser für die beiden größten Stadttei- le (rd. 7.500 Einwohner) neu bauen muss. Die Aufstellung des Bebau- ungsplanes erfolgt im zwei- stufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Hier: Räumlicher Geltungsbereich (nicht genordet) Bebauungsplanes sowie der Erstellung des Um- weltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung. Der Regionalplan Südhessen (RPS 2010) / Re- gionale Flächennutzungsplan (RegFNP 2010) stellt für den Bereich Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft, überlagert durch Vorranggebiet Regionaler Grünzug, Vorranggebiet Hochwas- serschutz, Vorbehaltsgebiet für den Grundwas- serschutz und Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen dar. Erforderlich werden inso- fern eine Abstimmung mit den Belangen der Raumordnung sowie eine Änderung des Reg- FNP nach entsprechendem Antrag beim Regio- nalverband. Gemäß § 4b BauGB wird ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Der Magistrat der Stadt Niddatal Michael Hahn, Bürgermeister Impressum Herausgeber Der Magistrat der Stadt Niddatal V.i.S.d.P. Bürgermeister Michael Hahn Kontakt Hauptstr. 2 · 61194 Niddatal Telefon: 06034 9124-0 info@niddatal.de · www.niddatal.de Erscheinungsweise 14-tägig Auflage 5.000 Stück Layout, Druck & Verteilung Werbeagentur creaRtiva · René Angel 06187-9946199 Südstraße 11 · 61194 Niddatal r.angel@creaRtiva.info Onlineausgaben www.niddataler-nachrichten.de Bilder Titelseite © Karlfried Gaumann Die Niddataler Nachrichten werden kostenlos an alle erreichbaren Haushalte in Niddatal verteilt. Die Zustellung erfolgt ohne Rechtsan- spruch. Sofern eine Zustellung der Niddataler Nachrichten aufgrund unvorhersehbarer Störungen nicht erfolgt sein sollte, können die je- weiligen Niddataler Nachrichten im Rathaus abgeholt werden.
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