Niddataler Nachrichten 2026-14
Ausgabe 14/2026 Niddataler Nachrichten er S tadt N iddatal , S tadtteil I lbenstadt auungsplan I 13 „Westlich der Burg-Gräfenröder-Straße“ Schutzgut / Thema Untersuchungsgegenstand / Relevante Aspekte Mensch, Gesundheit, Bevölkerung Verkehrsuntersuchung (Erschließung, Verkehrsbelastungen, Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte), schalltechnische Untersuchung zu Verkehrs- und Gewerbelärm einschließlich aktiver und passiver Schallschutzmaßnahmen, Schutz der geplanten Wohnnutzung, Erholungsfunktion und Freiraumnutzung, Lichtimmissionen, Auswirkungen auf die technische Infrastruktur sowie lokalklimatische Auswirkungen. Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt Artenschutzrechtliche Untersuchungen zu Brutvögeln, Feldhamster und weiteren geschützten Arten; Vermeidungs-, Minderungs- und CEF-Maßnahmen; Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen; Biotop- und Nutzungsstrukturen; Auswirkungen auf das Vogelschutzgebiet „Wetterau“ einschließlich Natura-2000-Vorprüfung; Schutz wertgebender Offenlandarten (insbesondere Kiebitz) sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Störungen und zur Eingrünung des Baugebietes. Boden Bodenfachbeitrag: Bodenfunktionsbewertung, Auswirkungsprognose, Bodenkompensationsbedarf, Eingriff, Minimierungs-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen; Bodenkundliche Untersuchung: Bodenverhältnisse, Bodenpotenziale und -funktionen; Vermeidungsmaßnahmen zum vorbeugenden Bodenschutz, Umgang mit Bodenaushub und Abfällen, Entsiegelung sowie Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen. Wasser Wasserversorgung, Löschwasserversorgung, Grund- und Oberflächenwasser, Niederschlagswasserbewirtschaftung, Starkregenvorsorge, Hochwasserschutz, Gewässerschutz, Abwasserbeseitigung sowie Angaben zur Lage außerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete. Klima und Luft Untersuchung der Auswirkungen auf das Lokalklima sowie Aussagen zu Maßnahmen der Klimaanpassung und des Klimaschutzes, insbesondere Dachbegrünung, Freiflächenbegrünung, Reduzierung versiegelter Flächen und Verbesserung des Mikroklimas. Landschaft und Ortsbild Landschaftsbild, Topographie, Gestaltung und Beleuchtung, Ortsrandeingrünung, landschaftliche Einbindung des Baugebietes sowie naturschutzfachliche Pufferflächen zum Vogelschutzgebiet. Kultur- und sonstige Sachgüter Magnetometerprospektion, archäologische Fundstellen und Bodendenkmäler, Ergebnisse archäologischer Voruntersuchungen, denkmalpflegerische Belange sowie Hinweise zum Umgang mit Bodenfunden. Altlasten / Kampfmittel Erkenntnisse zu Altlasten, Altablagerungen und Kampfmittelverdachtsflächen sowie Hinweise zum Umgang mit Bodenmaterial. Energie / Klimaschutz Aussagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur Energieeinsparung sowie zu energetischen Anforderungen und Maßnahmen im Rahmen der Planung. genannten Unterlagen in der Stadtverwal- tung Niddatal, Im Kloster 6, Niddatal-Ilben- stadt, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.01, wäh- rend der üblichen Dienststunden sowie in Ausnahmefällen nach Vereinbarung (Termin- vereinbarung unter Tel. 0 60 34/91 24-321). Ergänzend wird angeboten, die Planunterla- gen elektronisch zur Einsicht zu verschicken. Die Öffnungszeiten (übliche Dienststunden) der Stadt sind: • Mo.: 07.30 bis 12.00 & 13.00 bis 16.00 Uhr • Di.: 07.30 bis 12.00 & 13.00 bis 18.00 Uhr • Mi.: 07.30 bis 12.00 & 13.00 bis 16.00 Uhr • Do.: 07.30 bis 12.00 & 13.00 bis 16.00 Uhr • Fr.: 07.30 bis 12.00 Uhr Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Planunterlagen und ihrer möglichen Auswirkungen abgege- ben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an folgende E-Mail-Adresse: beteiligungsver- fahren@plan-es.com übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, z.B. schriftlich an die oben genann- te Adresse der Stadtverwaltung Niddatal oder mündlich zur Nie- derschrift in der Stadtverwaltung, abgegeben werden. Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht rechtzeitig abgegebene Stel- lung-nahmen bei der Beschluss- fassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte ken- nen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebau- ungsplans nicht von Bedeutung ist. Fristgemäß abgegebene Stellung- nahmen werden geprüft; das Er- gebnis der Prüfung wird mitgeteilt (§ 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB). Personenbezogene Daten wer- den ausschließlich im Rahmen des Bauleitplanverfahrens und der Abwägung verwendet. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absen- derangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Er- gebnis der Prüfung. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar Umweltprüfung Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Neben dem Entwurf des Bebau- ungsplans mit zugehöriger Be- gründung einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB und den Umweltschutzgütern (Mensch, Tier, Pflan- ze, Boden, Wasser, Luft, Klima, Stadt- und Landschaftsbild) i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichtes mit integrierter Grünordnungsplanung sind fol- gende Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB zur Beschleunigung des Bauleit- planverfahrens das Büro PlanES, Elisabeth Schade, 35423 Lich mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung beauftragt wurde. Der Magistrat der Stadt Niddatal gez. Hahn Bürgermeister
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